In wenigen Schritten zur anerkannten Sprachqualifikation. Online anmelden, Termin wählen, Prüfung ablegen.
Finde schnelle Antworten in unseren FAQs.
Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.
Das AZF und das AZF E sind nur mit einer Zusatzprüfung zu erwerben, d. h., dass für das AZF das Innehaben des BZF II oder BZF I und für das AZF E das BZF E erforderlich sind.
Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.
Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden.
In JEDER Phase! Egal, ob Du gerade erst vom Fliegen erfahren hast, oder das Sprechfunkzeugnis der letzte Schritt vor der Prüfung ist. Wir können Dir auch rundum Tipps & Tricks mitgeben – sei es für die Flugausbildung, die folgen wird, oder die Prüfung und späteren Flüge als Scheininhaber.
Ja und Nein! Wir (GAT) nehmen keine Prüfungen für AZF, BZF II oder BZF I ab – das macht nur die Behörde (Bundesnetzagentur und lokale Luftfahrtämter)!
Wir nehmen aber das ICAO Language Proficiency Level 4-6 online ab! Tim und Jan aus dem GAT-Team sind ICAO Sprachprüfer bis zur höchsten Stufe – ICAO LEVEL 6!
Alle Info’s zum ICAO-Sprachlevel gibt es hier: www.icao-sprachprüfung.de/lpe-th
Nein, wir geben Vorbereitungskurse auf den praktischen Teil der Sprechfunkprüfung. Die Theorie für das AZF & BZF muss selber gelernt werden. Wir unterstützen Dich dabei jederzeit!
Für PPL und ATPL bieten wir keinen Theorieunterricht an, aber wir können nach Absprache Nachhilfe geben.
Das ICAO-Level ist gem. §7 (2) 4. b) LuftPersV und §3a LuftBO zzgl. zum BZF I oder AZF nötig, um auf Englisch funken zu dürfen. Diese Prüfung ist von der Flugfunkprüfung unabhängig und kann online abgelegt werden.
Gerne kann dieses ICAO-Level bei GAT abgelegt werden – wir sind Prüfer bis zur höchsten Stufe (ICAO Level 6).
Buche jetzt Deine ICAO-Prüfung hier: www.icao-sprachprüfung.de/lpe-th
Du kannst den theoretischen Teil der BZF-Prüfung auslassen, wenn Du die Theorieprüfung zum Erwerb eines Flugscheines (Luftfahrerscheines) (gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011) bereits abgelegt hast. Aber Achtung!: Das gilt nur Motorflugscheine wie den PPL(A/H) sowie den LAPL(A) sowie den Segelflugschein und nicht für die Ultraleicht-Theorieprüfungen. Jeder muss dennoch die Praxis in der BZF Prüfung machen! Den Ab- & Anflug. Da kommen wir ins Spiel. Wir helfen Euch diesen Teil zu bestehen! Auch bei der Theorie unterstützen wir Dich gerne!
Die erforderliche Art der aufgeführten Zeugnisse richtet sich nach der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle. Nach der Verordnung über Flugfunkzeugnisse berechtigen die Flugfunkzeugnisse zur Ausübung des Sprechfunks wie folgt:
– www.bundesnetzagentur.de (08.02.2022, 02:27 Uhr)
Normalerweise finden die Gruppentrainings werktags im Zeitraum von zwischen 17:00 bis 21:30 Uhr statt. Termine werden mit den Gruppenmitgliedern über Doodle-Umfragen ausgemacht!
Die Einzeltermine können jederzeit bequem hier gebucht werden: https://www.etermin.net/german-aviation-training
Warum zu GAT?
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Wir sind offen und Transparent was Preise und Leistung angeht. Man weiß genau was man für welchen Preis bekommt! Bei anderen Anbietern stehen keine Preise auf der Homepage und es werden dann mittels „Teleshopping-Methoden“ Priese von bis zu 800€ für einen BZF-Gruppenkurs verlangt, was viel zu viel ist!
Ob BZF, AZF oder ICAO Level 4–6 – wir bieten professionelle Schulungen und anerkannte Prüfungen für angehende Pilot:innen, Funker:innen und Luftfahrtbegeisterte. Modern, flexibel und praxisnah und online.
Mit dem jüngstem Team auf dem markt bringen wir frischen Wind in veraltete Strukturen!
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